Über mich

Als Diplom-Soziologe war ich lange in den Bereichen Erwachsenenbildung, Training, Moderation und Coaching tätig. Während des Zivildienstes habe ich in einem psychiatrischen Krankenhaus und danach mehrere Jahre lang als psychiatrischer Laienhelfer gearbeitet und darüber auch meine Diplomarbeit geschrieben. Ich bin als Heilpraktiker für Psychotherapie anerkannt und als Supervisor im psychosozialen Bereich tätig. Mein therapeutischer Schwerpunkt liegt in der integrativen kognitiven Verhaltenstherapie. Eine entsprechende Zusatzausbildung habe ich in Hamburg bei Dr. H.H. Stavemann absolviert (Institut für Integrative Verhaltenstherapie).

Diskret und entspannt

Gemischtes Gewerbe

Du findest mich in der Alten Pianofabrik, einem typischen Berliner Gewerbehof. Verkehrsmäßig gut angebunden, dennoch ruhig. Mittendrin zwischen Glaserei, Werkstätten, Kreativen und IT-Labs. Gemischtes Gewerbe eben. 

Mehr Office als Praxis

Das sieht alles nicht nach Therapiepraxis oder gar Medizinbetrieb aus hier. Es gibt keinen Empfang mit Wartezimmer. Wenn du hierher kommst, bist du an einer Büroadresse. Du hast einen Termin und musst nicht warten. Und wir suchen uns dann aus, in welchem unserer Seminarräume wir eine  passende Ecke finden. 

Konditionen

Das Vertragliche zwischen uns soll so einfach als möglich sein. Das sind die Konditionen, die ich dir anbiete:
Ein Erstgespräch dauert 45-60 Minuten, du bekommst eine Rechnung über 80 EUR.
Wenn wir einen Behandlungsvertrag schließen, machen wir das schriftlich. Die Dauer der Behandlung wird dabei nicht im Vorhinein festgelegt. Es werden nur Therapiestunden berechnet, die auch stattgefunden haben. Eine  Therapiestunde kostet 95 EUR/60 min. oder 110 EUR/90 min. 

AGB

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird alles geregelt, was aufgrund rechtlicher Erfordernisse im Verhältnis zwischen uns geregelt werden muss.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Heilpraktiker für Psychotherapie


1. Anwendungsbereich der AGB

a. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie sowie dem Patienten/der Patientin als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

b. Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind §§ 611ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die den Dienstvertrag regeln. Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Patient/eine Patientin das generelle Angebot des Heilpraktikers für Psychotherapie annimmt und sich an den Heilpraktiker für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet.

c. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen erhalten.

2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a. Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/der Patientin in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten/der Patientin anwendet.

b. Vor Beginn der Behandlung informiert und berät der Heilpraktiker für Psychotherapie den Patienten/die Patientin über die kostenmäßigen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. seiner Therapiemethoden. Der Patient/die Patientin erhält vom Heilpraktiker für Psychotherapie Aufklärung über die anzuwendenden Diagnose- und Therapiemethoden und entscheidet über ihre Anwendung mit. Sofern sich der Patient /die Patientin nicht festlegen kann oder will, wendet der Heilpraktiker für Psychotherapie eine Methode an, die dem mutmaßlichen Patientenwillen sowie den fachlichen Anforderungen und diagnostischen Voraussetzungen entspricht.

c. Der Heilpraktiker für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.

d. Der Patient/die Patientin anerkennt, dass ggf. eine ärztliche Behandlung in Ergänzung zur Behandlung durch den Heilpraktiker für Psychotherapie erfolgen muss und sich die Behandlungsmethoden beider Seiten nicht widersprechen dürfen. Ist der Patient/die Patientin wegen des in Frage stehenden Beschwerdebildes bereits in ärztlicher Behandlung, so hat er/die dies dem Heilpraktiker für Psychotherapie zu Beginn der Behandlung mitzuteilen.

3. Mitwirkung des Patienten/der Patientin

a. Der Patient/die Patientin ist grundsätzlich zu einer aktiven Mitwirkung an der durchgeführten Behandlung verpflichtet. Sofern der Patient/die Patientin nicht ausreichend mitwirkt, indem er/sie für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist der Heilpraktiker für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

4. Honorierung

a. Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für die Inanspruchnahme seiner Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches je nach Art, Dauer und Umfang der zu erbringenden Leistung jeweils individuell zu Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart wird.

b. Über das vereinbarte Honorar, die voraussichtliche Dauer der Behandlung und die Behandlungsmodalitäten wird zwischen dem Patienten/der Patienten und dem Heilpraktiker für Psychotherapie ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen.

c. Der Patient/die Patientin erhält jeweils Rechnung nach Ablauf der Hälfte der vereinbarten Behandlungsdauer. Über eine eventuelle Fortsetzung der Behandlung wird ein neuer Vertrag geschlossen. Die Rechnung enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Patienten/der Patientin, dem genauen Behandlungszeitraum und dem stundenmäßigen Umfang der Behandlung. Weitergehende Angaben zu Diagnose(n), Behandlungsmethoden und -ergebnissen können der Rechnung auf Wunsch des Patienten/der Patientin angefügt werden, soweit dies für die Kostenerstattunbg durch Dritte erforderlich ist.

5. Honorarerstattung durch Dritte

a. Soweit der Patient/die Patientin Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Behandlungshonorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt keine Direktabrechnung gegenüber Krankenkassen etc. durch.

6. Vertraulichkeit der Behandlung und Dokumentation

a. Sämtliche Patientendaten werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie vertraulich behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapieverlauf etc. werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Patienten/der Patientin und nur gegenüber psychotherapeutischem, psychiatrischem oder ärztlichem Fachpersonal erteilt. Es sei denn, der Heilpraktiker für Psychotherapie ist auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die Daten des Patienten/der Patientin an Dritte weiterzugeben, z.B. wenn eine Auskunftspflicht auf Grund gerichtlicher Anordnung besteht. Weiterhin gilt die Vertraulichkeit nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.

b. Über Diagnosen, Behandlungsverlauf und dazugehörige Unterlagen führt der Heilpraktiker für Psychotherapie vollständige dokumentarische Aufzeichnungen. Dies kann auch unter Einsatz eines Computerprogramms erfolgen. Der Datenschutz ist in jedem Fall zu gewährleisten. Dem Patienten/der Patientin steht nach dem Patientenrechtegesetz (§ 630 BGB) das Recht zu, jederzeit Einsicht in diese Dokumentation zu erhalten. Ausnahmen sind nur zulässig bei begründetem Verdacht auf unmittelbare negative Auswirkungen durch diese Einsichtnahme oder bei einer dadurch entstehenden erheblichen Verletzung von Rechten Dritter.

c. Dem Patienten/der Patientin wird auf Verlangen nach dem Ende der Behandlung eine schriftliche Behandlungs-Epikrise ausgehändigt.

d. Die Fallunterlagen und Behandlungsdokumentationen zu einer Person werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Eine elektronische Sicherung wird datenschutzkonform auch über einen längeren Zeitraum aufbewahrt, um ggf, gerichtsverwertbar zu sein.

7. Gerichtsstand

a. Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland.

b. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der bei der zuständigen Behörde angemeldete Sitz des Heilpraktikers für Psychotherapie.

8. Sonstige Nebenbestimmungen

a. Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

9. Salvatorische Klausel

a. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder dieser AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages oder der AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Parteien am nächsten kommt.